Mobile Krankenpflege

Kosten

Die Finanzierung unserer Leistungen

 

Alle Leistungen der Krankenkasse (medizinische Versorgung) rechnen wir über eine ärztliche Verordnung über "Häusliche Krankenpflege" ab.

Die medizinische Notwendigkeit ist natürlich Voraussetzung zur Genehmigung durch Ihre Krankenkasse. Alle verordneten Leistungen müssen im Leistungskatalog der Krankenkassen aufgeführt sein. Alle Leistungen der Pflegekasse (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) rechnen wir über den genehmigten Pflegegrad direkt mit der Pflegekasse ab. Leistungen, die über den Pflegegrad hinausgehen, können Sie privat in Anspruch nehmen.

Bei geringem Einkommen und Erfüllung bestimmter Voraussetzungen können auch Leistungen über das BSHG/Sozialamt beantragt werden. Folgende Beträge stellt die Pflegekasse in den 3 Pflegestufen für Ihre pflegerische Versorgung zur Verfügung:

Pflegegrad 1:

Sachleistung bis 125 €

Pflegegrad 2:

Sachleistung bis 689 €

Pflegegrad 3:

Sachleistung bis 1298 €

Pflegegrad 4:

Sachleistung bis 1612 €

Pflegegrad 5:

Sachleistung bis 1995 €

Die Inhalte der einzelnen Pflegeeinsätze legen wir in einem Beratungsgespräch selbstverständlich mit Ihnen gemeinsam fest.